Die EU-weite „Arbeitsbedingungsrichtlinie“ schreibt vor, dass der Arbeitsvertrag und die wesentlichen Arbeitsbedingungen – darunter auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) – schriftlich festzuhalten sind. Mit dem Nachweisgesetz wird diese Richtlinie nun in nationales Recht umgesetzt.

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