Rentenlücke wird ausgeglichen
Sie gleichen Ihre Rentenlücke in der gesetzlichen Rentenversicherung aus
Die betriebliche Altersvorsorge ist die älteste Säule der gesamten Altersvorsorgesystematik in Deutschland. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und einer privaten Altersvorsorge kommt der betrieblichen Altersvorsorge eine weitere wichtige zentrale Bedeutung zu.
Dieser zentralen Bedeutung wurde ihm Rahmen tiefgreifender Reformen in den letzten ca. 25-30 Jahren durch die Schaffung eines gesetzlichen Rechtsanspruchs auf die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge für den solzialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer Rechnung getragen.
Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?
Für Sie als Arbeitnehmer funktioniert die betriebliche Altersvorsorge sehr einfach und sehr transparent.
Mittels einer Ergänzungsvereinbarung zu Ihrem Arbeitsvertrag beauftragen Sie Ihren Arbeitgeber, den von Ihnen gewählten Beitrag an den Versorgungsträger abzuführen. Ihr Arbeitgeber überweist den gewünschten Beitrag mit Ihrer Gehaltsabrechnung direkt aus Ihrem Bruttolohn an den Versorgungsträger. Automatisch erhalten Sie auf diesem Weg die staatliche Förderung in Form der Steuerbefreiung und Sozialversicherungsbeitragsbefreiung. Die Fördergelder werden automatisch Ihrem Betriebsrentenkonto gutgeschrieben und Sie erhalten einen jährlichen Kontoauszug.
Optimaler Fördereffekt:
» Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag
» Eigenanteil – Automatische Überweisung des gewünschten Betrags
» Staatliche Förderung
» Arbeitgeberförderung
Und das Schöne daran: Sie können es monatlich auf Ihrer Gehaltsabrechnung einsehen und kontrollieren.
Auf unseren Ruhestand freuen wir uns, denn dann haben wir endlich Zeit für all die Dinge, die uns Freude bringen. Doch wir bekommen auch Angst. Denn eins ist klar: Die Rente mag sicher sein, hoch ist sie aber nicht.
Die Einzahlungen in eine bAV bezahlen wir aus unserem Brutto, nicht dem Netto. Bevor also Steuern und Sozialversicherungsabgaben unser Gehalt schmälern, wird ein Teil steuer- und sozialversicherungsfrei für die Rente zur Seite gelegt.
Vereinfacht dargestellt: Mit Ihrem Eigenanteil, der Förderung durch den Staat und Ihrem Arbeitgeberanteil erzielen Sie einen optimalen Fördereffekt für Ihre betriebliche Altersvorsorge.
Die Steuern und Sozialversicherungsabgaben werden erst bei Auszahlung der Rente fällig. Sie sind in der Regel niedriger als während unseres Erwerbslebens. Bis dahin wird unser Geld durch den Fördereffekt jedoch so stark wachsen, dass die Steuer- und Sozialversicherungsabgaben kaum ins Gewicht fallen.
Mit der betrieblichen Altersvorsorge schauen Sie sorgenfreier in die Zukunft.
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So funktioniert die bAV. Das aber nur, wenn man im Berufsleben bereits an die Altersvorsorge denkt und sie auch umsetzt. Nicht jeder in Deutschland gehört zu den Spitzenverdienern – und gerade als „Otto-Normal-Verdiener“ sollte man eine betriebliche Vorsorge für den Lebensabend ernsthaft in Betracht ziehen.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren die Umwandlung eines Lohn- bzw. Gehaltsanteils in ein Versorgungswerk. Der Versorgungsbeitrag wird vom Arbeitgeber direkt an den Versorgungsträger weitergeleitet. Dabei erteilt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter eine Versorgungszusage wertgleich in Höhe der eingezahlten Beiträge zzgl. einer Garantieverzinsung. Hierbei sprechen wir von der Anwartschaftsphase (bis zur Auszahlung).
Nach Erreichen der festgelegten Altersgrenze zahlt der Versorgungsträger die vereinbarte Leistung (Garantieleistung) inkl. der erzielten Überschüsse an den Arbeitnehmer, wir sprechen dabei von der Leistungsphase (ab der Auszahlung).
Wir erklären Ihnen gerne persönlich den Ablauf der Anwartschafts- und Leistungsphase Ihrer betrieblichen Vorsorge.
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