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Betriebsrentenstärkungsgesetz BRSG – Bundestag hat zugestimmt

Um eine möglichst hohe Abdeckung der betrieblichen Altersversorgung und damit ein höheres Versorgungsniveau durch zusätzliche Altersvorsorge zu erreichen, ist es weiterhin notwendig, dass sich Arbeitgeber aktiv daran beteiligen. Spätestens 2018 wird, mit der Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), die Betriebsrente in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) besser verbreitet und Geringverdiener, die sich für dieses Rentenmodell entscheiden zusätzlich mit Zuschüssen unterstützt.


Nachdem sich die Koalitionspolitiker vergangene Woche auf letzte Einzelheiten geeinigt hatten, hat der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales in seiner Sitzung mit den Stimmen von CDU/CSU und der SPD dem Gesetzentwurf 18/11286 der Bundesregierung in der vom Ausschuss geänderten Fassung zugestimmt.

Andreas Nahles – BMAS – 237. Sitzung des Bundestages 1. Juni 2017.

Die bekannten Einzelheiten der Reform hat der Deutschen Bundestag respektive der Ausschuss nochmal zusammengefasst:

So ist unter anderem geplant, Betriebs-, aber auch andere freiwillige Zusatzrenten bis zu 200 Euro nicht auf die Grundsicherung im Alter anzurechnen. Bei Einkommen bis zu 2.200 Euro monatlich soll ein Arbeitgeberzuschuss von bis zu 480 Euro jährlich mit bis zu 144 Euro vom Staat bezuschusst werden.

Die Arbeitgeber sollen zu einem Zuschuss zur Betriebsrente verpflichtet werden, wenn die Beschäftigten diese über eine Entgeltumwandlung ansparen. Der Zuschuss soll 15 Prozent des Sparbeitrags der Arbeitnehmer betragen, wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialbeiträge spart.

Der Weg zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (Quelle: Mercer Deutschland GmbH 2017).

Für Neuverträge in der alten Welt der BAV, den Garantiemodellen, soll dies ab 2019 und für bestehende Verträge ab 2022 gelten. Somit wurde ein Obligat eingeführt die BAV zusätzlich zu den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen durch den Arbeitgeber zu fördern. Damit unterstreicht der Gesetzgeber, dass ein wesentlicher Fokus der Reform auf den Entgeltumwandlungssystemen liegen soll.

Das spiegelt sich auch in der Erweiterung des steuerlich geförderten Dotierungsrahmens von aktuell 4% der BBG Rente West auf 8% wider.

„Mit einem nüchternen Blick auf alle Maßnahmen haben die Arbeitgeber damit die Möglichkeit, die Alterssicherung der Beschäftigten noch mehr als bisher zu fördern und somit die Grundlage für eine weitere Verbreitung einer qualitativ hochwertigen betrieblichen Altersversorgung zu legen und folglich ihre Arbeitgeberattraktivität zu steigern.“

Tobias Bailer – Geschäftsführender Gesellschafter PS Group

Ebenfalls wurde die doppelte Verbeitragung der Sozialversicherungsbeiträge bei Riesterrenten-Verträgen in der Auszahlungsphase analysiert und folglich gestrichen.

In Ergänzung aller Verbesserungen in der betrieblichen Altersvorsorge sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Arbeitgeber, besteht zusätzlich die Möglichkeit die Regelungskompetenz für eine neue Form der bAV an die Tarifpartner weiterzugeben. Ziel soll sein die Arbeitgeber aus der Garantiezusage zu entlassen. Dieses sog. Sozialpartnermodell soll als der sechste Durchführungsweg in der betrieblichen Altersvorsorge eingeführt werden. Es wird sich in der Zukunft zeigen, ob ein reines Zielrentenmodell ohne jede Garantie von den Mitarbeitern angenommen wird.

„Es wird wichtiger denn je einen Dienstleister zu finden, der alle angebotenen Modelle versteht, den Arbeitgebern übersetzen kann, den Mitarbeitern verständlich kommuniziert und folglich alle Systeme aus einer Hand administrieren kann.“

Marc Sontowski – Geschäftsführender Gesellschafter PS Group

Grundsätzlich kann man festhalten, dass mit diesem umfassenden BRSG-Maßnahmenpaket die Bundesregierung für eine Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge und somit für eine zusätzliche Betriebsvorsorge, die allen Beteiligten hilft, nahhaltig sorgt.

Ihre pension solutions group

Weitere Informationen:

» BMF – Regierungsentwurf

» Deutscher Bundestag – Dokumente zum Entwurf

Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung // Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) // Drucksache 18/11286 vom 22.02.2017

Fotos: Deutscher Bundestag und Mercer Deutschland GmbH

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