1. Früher in Rente!
Erst mit 67 in Rente? Für manch einen ist das nicht vorstellbar. Für alle diejenigen, die selbst über ihren vorgezogenen Ruhestand entscheiden wollen, wird Eigeninitiative deshalb immer wichtiger.
Mit der angesparten Betriebsrente können Sie Kürzungen der gesetzlichen Rentenversicherung mehr als ausgleichen. Somit haben Sie die Wahl, trotzdem früher in Rente zu gehen.
2. Genug Rente im Alter!
Mit der bAV können Sie schon jetzt anfangen, eine zusätzliche, lebenslang laufende und von Jahr zu Jahr steigende Rente aufzubauen! Mit diesem Zusatzeinkommen können Sie sich Ihren Ruhestand so finanzieren, wie Sie es sich vorstellen. Erhalten Sie sich eine größere wirtschaftliche Flexibilität, mit der mancher Wunsch doch noch erfüllbar bleibt, den Sie sich ohne Zusatzversorgung im Alter vielleicht nicht leisten könnten.
3. Keine Zahlungsverpflichtungen mehr!
Sie haben vielleicht ein Haus gebaut oder einen anderen Lebenstraum finanziert. Jedoch sind zu dem von Ihnen geplanten Renteneintritt noch nicht alle Zahlungsverpflichtungen erledigt. Hier hilft Ihnen das Kapitalwahlrecht in der betrieblichen Altersvorsorge. Sie können im Zuge Ihrer bAV an Stelle einer lebenslang laufenden Rente auch die einmalige Kapitalauszahlung in einem Gesamtbetrag verlangen. Damit lassen sich eventuell Verpflichtungen pünktlich vor Beginn der Rente zurückbezahlen oder andere Wünsche finanzieren.
4. Gesicherte Einnahme – für das ganze Leben!
Wenn Sie sich für eine lebenslang laufende Rente entscheiden, steht Ihnen auch für den Fall einer eventuell eintretenden Pflegebedürftigkeit eine gesicherte und steigende Zusatzrente zur Verfügung. Die garantierte monatliche Zahlung trägt dazu bei, dass Sie die dann anfallende finanzielle Belastung auch tragen können.