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Setzen Sie auf eine sichere Rente – 
mit Hilfe Ihres Arbeitgebers. 

Als sozialversicherungspflichtiger Angestellter haben Sie einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Doch nur wenigen ist das durchaus lohnenswerte Prinzip der betrieblichen Alterversorgung, die sogenannte Entgeltumwandlung, bekannt.

Arbeitnehmer, die eigenes Geld in eine Betriebsrente (Direktversicherung, Pensionskasse) investieren, können Beiträge bis zur Obergrenze von 2.688 € (im Jahr 2012) steuerfrei einzahlen. Bis zu dieser Grenze sparen sie auch die Sozialabgaben dafür. Je nach Steuer- und Beitragssatz zahlt dadurch mancher hier nur die Hälfte des Sparbeitrags selbst oder sogar weniger. Den Rest bekommt er vom Staat dazu. Über die 2.688 € hinaus können Arbeitnehmer seit 2005 weitere 1.800 € steuerfrei ansparen.

Besonders wichtig:

Beim Ausscheiden aus dem Betrieb haben Sie einen Rechtsanspruch auf Fortführung Ihrer Direktversicherung oder Pensionskasse bei Ihrem neuen Arbeitgeber. Es kann daher zu keiner Unterbrechung bei Ihrer zusätzlichen Vorsorge kommen.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit im Durchführungsweg der Unterstützungskasse nahezu unbegrenzt steuerfrei Beiträge einzuzahlen. Die Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge ist hier analog der Direktversicherung und Pensionskasse bis zu jährlich 2.688 € gegeben. Mit diesem nahezu unbegrenzten Dotierungsrahmen können auch größere Versorgungslücken staatlich gefördert geschlossen werden. 

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