
» Einleitung - Anzeigen | Ausblenden
Sehr geehrte Kunden, sehr geehrte Partner,
herzlich willkommen zur aktuellen Ausgabe Ihrer PS Post. Egal welche Wirtschaftsmagazine Sie in den letzten Monaten gelesen haben, überall ist immer noch die Rede von der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise, die nach Meinung der Fachleute mehr und mehr zu einer „Euro-Krise“, vielleicht sogar zu einer weltweiten „Schuldenkrise“ wird. Doch Schluss mit dem Wort „Krise“. Wir wollen Ihnen hier und heute berichten, dass es auch anders geht:
Lesen Sie in unserem Newsletter, welche Erfolge die Pension Solutions trotz der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise zu verzeichnen hat (10-Jähriger Geburtstag von PS, 3 Jahre VIA Vorsorge, TÜV-Zertifikat erfolgreich verdient, Umzug in prozessoptimale Büroräume, Partnerschaft mit HC Erlangen intensiviert). Lesen Sie auch, wie Sie Ihr Unternehmen und Ihr bAV-Angebot für Ihre Mitarbeiter mit unserer Unterstützung noch erfolgreicher machen können (Kindergeld bis 25, bAV statt Gehaltserhöhung, Umleitung der Abfindung in die Altersvorsorge).
Für Ihre Fragen oder eine vertiefende Beratung steht Ihnen das Team der PS - Pension Solutions wie immer gern persönlich zur Verfügung.
Freundliche Grüße

Uwe Saßmannshausen |

Marc Sontowski |

Tobias Bailer |
(Geschäftsführende Gesellschafter PS - Pension Solutions GmbH, Erlangen)
» PS Navi - Anzeigen | Ausblenden
Kindergeld bis 25: Die Azubi-bAV
Mit der Azubi-bAV behalten Auszubildende ihren Kindergeldanspruch - auch wenn ihr Verdienst über der gesetzlichen Höchstgrenze liegt.
Eltern bekommen für das 1. und 2. Kind monatlich 184 € Kindergeld, für das 3. Kind 190 € und für jedes weitere Kind 215 €. Während der Ausbildung laufen Kindergeld und Kinderfreibetrag bis zum 25. Geburtstag weiter - allerdings nur, wenn die gesamten Einkünfte 8.004 € jährlich nicht übersteigen. Um dem entgegenzuwirken, kann mit einem Teil des Gehalts über den Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen werden. Die betriebliche Altersvorsorge wird so gestaltet, dass die Nettoeinkünfte unter 8.004 €/Jahr sinken. Mit dem wiedererlangten Kindergeldanspruch werden die Beiträge finanziert.
Also erhalten sich die Auszubildenden und ihren Eltern das Kindergeld - und ihren Eltern zusätzlich den Kinderfreibetrag.
bAV statt Gehaltserhöhung
In den meisten Unternehmen treten nach jahrelangen Zeiten von konstanten Löhnen und Gehältern wieder erste Forderungen nach Gehaltserhöhungen auf. Bei vielen Unternehmen, deren Reserven durch schwierige wirtschaftliche Zeiten aufgezehrt sind, führen diese Belastungen aus Gehaltserhöhungen zu erheblichen Liquiditätsabflüssen.
Eine betriebliche Altersvorsorge motiviert die Mitarbeiter, stärkt die Identifikation mit dem Unternehmen und der Arbeitgeber spart ganz nebenbei Lohnnebenkosten. Der Verzicht auf eine geplante Gehaltserhöhung zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Denn von einem Euro Gehaltserhöhung wird nach Steuern und Sozialabgaben in der Regel nur etwa die Hälfte an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Somit wirkt sich eine Gehaltserhöhung oft nicht in dem Maße aus, wie es der Arbeitnehmer erwartet. Verzichtet der Mitarbeiter demgegenüber auf die geplante Gehaltserhöhung und bringt den Betrag stattdessen in eine betriebliche Altersvorsorge ein, wird der Abzug von Steuern und Sozialabgaben vermieden. Der Betrag der Gehaltserhöhung fließt ungeschmälert von staatlichen Abzügen auf das Versorgungskonto. Der Arbeitgeber andererseits erzielt Kosteneinsparungen durch entfallende Sozialversicherungsbeiträge.
Umleitung der Abfindung in die Altersvorsorge
Abfindungen verlieren seit dem Wegfall steuerlicher Privilegien 2006 aus Sicht der Arbeitnehmer deutlich an Attraktivität. Investieren Arbeitnehmer ganz oder teilweise die Abfindung oder auch ihrer letzten Bezüge in eine betriebliche Altersvorsorge, kann die Steuerlast - u.a. durch die "Vervielfältiger-Regelung" - spürbar reduziert und die Altersversorgung aufgestockt werden.
Vereinfacht ausgedrückt lassen sich steuerliche Vergünstigungen der betrieblichen Altersvorsorge nachträglich für die abgelaufene Dienstzeit in Anspruch nehmen. Der Abfindungsbetrag bleibt beim Arbeitnehmer sozialabgabenfrei, so dass auch für den Arbeitgeber keine Zusatzkosten entstehen.
Gesetzliche Änderungen zum 1. Januar 2012
Nach dem RV-Altersrentenanpassungsgesetz (RVAGAnpG) kann in der gesetzlichen Rentenversicherung – analog in den Standesversorgungswerken – in Zukunft niemand mehr eine Altersrente vor Vollendung des 62. Lebensjahres beziehen.
Mit Wirkung zum 01.01.2012 gilt diese Regelung auch für betriebliche Altersversorgungsleistungen. Für alle Verträge, die vor dem 31.12.2011 abgeschlossen werden, ergeben sich keine Änderungen. Für Verträge (Versorgungszusagen), die nach dem 31. Dezember 2011 geschlossen (erteilt) werden, tritt an die Stelle des 60. Lebensjahres regelmäßig das 62. Lebensjahr als Untergrenze für betriebliche Altersversorgungsleistungen bei altersbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben (BMF-Schreiben vom 31.03.2010 RD Nr.: 249).
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für eine Entgeltumwandlung mit Beginn im Jahr 2011 entscheiden, sichern sich noch die Option, schon mit dem 60. Lebensjahr die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung als lebenslange Rentenzahlung oder vollständige Kapitalleistung in Anspruch nehmen zu können.
Diese gesetzliche Änderung ist für alle, die sich mit dem Gedanken einer zusätzlichen Altersvorsorge tragen, ein guter Grund, noch im Jahr 2011 zu handeln. Ebenfalls zum Jahreswechsel tritt durch gesetzliche Änderung die Absenkung des Garantiezinses von derzeit 2,25 % auf zukünftig 1,75 % in Kraft.
» PS Trend - Anzeigen | Ausblenden
10 Jahre PS – Ein runder Geburtstag
Jede dritte Neugründung überlebt die ersten 3 Jahre nicht, so sagt es der KFW-Gründungsmonitor. Die Pension Solutions gehört nicht dazu, sondern glänzt vor Kraft und Wachstumsambitionen. In den vergangenen 10 Jahren ist aus der „kleinen“ Pension Solutions mit 7 Personen eine Unternehmensgruppe mit weit über 50 festangestellten Mitarbeitern geworden. Die PS hat in dieser Zeit die Mitarbeiter von mehr als 500 Unternehmen –vom kleinen Mittelständler bis zum großen DAX-Konzern mit diversen Tochterunternehmen- beraten, woraus über 100.000 geführte Beratungsgespräche resultierten. Selbst in der größten Finanz- und Wirtschaftskrise seit dem zweiten Weltkrieg konnte die Pension Solutions ihre Wachstumsziele in die Tat umsetzen und ihren Umsatz weiter steigern. Fazit: Nicht nur ein runder Geburtstag, sondern eine „rundherum runde Sache“.
PS-Gemeinschaftsunternehmen – 3 Jahre VIA
Das Gemeinschaftsunternehmen mit der Versicherungskammer Bayern, die VIA Vorsorge, feiert dieses Jahr bereits den dritten Geburtstag. Die VIA knüpft nicht nur unverändert an den Erfolg der Pension Solutions im kommunalen und öffentlichen Dienst an, sondern zeigt auch, dass ihre Wachstumsbestrebungen nicht nur ambitioniert, sondern gleichzeitig realistisch sind. Von anfänglich 12 Personen hat sich die Mitarbeiterzahl inzwischen auf 24 verdoppelt. Der Umsatz hat sich im gleichen Zeitraum sogar mehr als 100% erhöht. Trotz des schnellen Wachstums muss sich dabei die Beratungsqualität und Dienstleistungsqualität nicht hinter der der Pension Solutions verstecken.
» Zur Homepage der VIA-Vorsorge
TÜV-Zertifizierung dokumentiert optimale Qualität
„Qualität ist die Erfüllung der Kundenerwartungen.“, so steht es in diverser Fachliteratur. Optimal auf die Bedürfnisse der Kunden ausgerichtete Prozesse sind somit ein wesentliches Qualitätsmerkmal. Auch die Pension Solutions hat sich entschlossen, ihren gesamten Beratungs- und Nachbetreuungsprozess auf freiwilliger Basis von einem externen Fachgremium überprüfen zu lassen.
Seit 18.08.2011 hält die Pension Solutions als erstes großes bAV-Beratungshaus die TÜV-Zertifizierungsurkunde in den Händen. Damit ist Pension Solutions deutschlandweit das erste Unternehmen, welches im Geltungsbereich „Beratung, Implementierung und Kommunikation sowie vollständiges Nachbetreuungsmanagement für Unternehmen und deren Arbeitnehmer in der betrieblichen Altersvorsorge und der betrieblichen Vorsorge“ ein TÜV-Zertifikat vorweisen kann. Damit die Qualität stets auf hohem Niveau verbleibt und Optimierungsmöglichkeiten frühzeitig erkannt werden, wird sich Pension Solutions einer jährlich wiederkehrenden Überprüfung unterziehen. Fazit: Bei der Zusammenarbeit mit PS haben Sie nun die offiziell bestätigte Gewissheit, dass die Qualität stimmt.
Umzug in prozessoptimierte Büroräume
Durch das stetige Wachstum der PS-Group platzten die bestehenden Räumlichkeiten in der Hofmannstraße aus allen Nähten. Deshalb ist die Pension Solutions samt ihrer Tochterunternehmen seit dem 16.8.2011 in ihrem neuen Domizil in der „Allee am Röthelheimpark 11“ im gleichen Stadtteil von Erlangen (91052 Erlangen) zu finden. Die Telefonnummern sowie die Ihnen persönlich bekannten Ansprechpartner bleiben unverändert.
Die neuen Räumlichkeiten wurden durch die hausinterne Planungsabteilung so gestaltet, dass sie sich ideal am PS-Beratungs- und Kundenprozess orientieren. Kurze Wege, optimierte Anordnung der einzelnen Räume, nahezu papierlose Arbeitsplätze und eine hochmoderne EDV- und IT-Ausstattung ermöglichen zukünftig ein noch reibungsloseres Arbeiten. Fazit: Wir wollen Ihnen auch weiterhin Qualität auf höchstem Niveau bieten und scheuen uns nicht für Sie zu investieren. Besuchen Sie uns doch einmal in unseren neuen Räumlichkeiten!

» PS active - Anzeigen | Ausblenden
Engagement im Bereich Sponsoring + PR
Partnerschaft mit HC Erlangen intensiviert
Pension Solutions hat im Rahmen ihres langjährigen Sponsorings beim Zweitligisten Handballclub Erlangen die Zusammenarbeit ausgebaut und eine Spielerpatenschaft für den Kapitän Daniel Stumpf übernommen. Als gebürtiger Erlanger steht Daniel Stumpf, der neben dem Handball noch Internationale BWL studiert, sinnbildlich für diese junge, dynamische Erlanger Mannschaft, die einen nicht mehr loslässt, sobald man sie einmal hat spielen und siegen sehen.

Ein wichtiger Teil dieser Partnerschaft ist, dass Herr Stumpf bei der Pension Solutions das für sein Studium geforderte kaufmännische Betriebspraktikum absolvieren konnte. Dabei war es ihm möglich, in alle Bereiche des Unternehmens hinein zu schnuppern. Gleichzeitig bekam er mit der Erstellung eines neuen Marketingkonzeptes sowie der Begleitung der TÜV-Zertifizierung zwei für das Unternehmen sehr wichtige Projektaufgaben. Herr Stumpf hat dabei gezeigt, dass er nicht nur im Handball eine stets gute Trefferquote hat.
Pension Solutions ist stolz darauf, ihn und den HC Erlangen auf seinem Weg in die Zukunft zu begleiten. Dieses Engagement wird untermauert, indem Pension Solutions ab dieser Saison die Namensrechte an der Businesslounge in der Karl-Heinz-Hiersemann-Halle übernimmt. Somit können Freunde des Handballsports gemeinsam mit dem HC Erlangen dessen künftige Erfolge im 200 qm großen VIP-Bereich der „Pension Solutions Business Lounge“ feiern. Wir freuen uns, Sie auf einem der nächsten Spiele dort begrüßen zu dürfen.
» Impressum | Disclaimer - Anzeigen | Ausblenden
Herausgeber + Copyright
PS - Pension Solutions GmbH
Allee am Röthelheimpark 11
91052 Erlangen
Telefon: +49 9131 97 00 5-0
Telefax: +49 9131 97 00 5-55
E-Mail: info@pension-solutions.de
Internet: www.pension-solutions.de
Geschäftsführer:
Uwe Saßmannshausen, Marc Sontowski, Tobias Bailer
Registergericht:
Amtsgericht Fürth
Registernummer: HR B 8502
Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info):
Register-Nr. D-TWD0-L1FGU-78
Steuernummer:
DE 216/116/40304
Behörde für die Erteilung der Erlaubnis nach §34 d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler):
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 280333 München
(www.muenchen.ihk.de)
Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Ausführliche Informationen und Serviceangebote zur betrieblichen Altersvorsorge erhalten Sie auch auf unserer Website www.pension-solutions.de
Technische Umsetzung:
Sitekick - Agentur für Kommunikation und Design, Nürnberg
Sie haben diesen Newsletter irrtümlich erhalten und möchten ihn abbestellen? Dann klicken Sie bitte auf diesen Link: abbestellen@pension-solutions.de