» Zukunftsmarkt Altersvorsorge 2012
Anzeigen | Ausblenden

Der Zukunftsmarkt Altersvorsorge hat sich in den vergangenen Jahren zu einem herausragenden Fachforum entwickelt. Top-Referenten aus Banken, Versicherungen, Politik, Beratung und Unternehmen erläutern Ihnen Neues und vermitteln Ihnen ihre Erfahrungen aus Theorie und Praxis.
Ein anspruchsvoller Kongressrahmen für Experten und Kenner des gesamten Altersvorsorgemarktes.
Pension Solutions ist einer der vier stolzen Hauptsponsoren.
» Programm zum Download [PDF]
» Pressemitteilung des Pensions-Sicherungs-Vereins
Anzeigen | Ausblenden
Der Pensions-Sicherungs-Verein, Köln, der im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten weiter zahlt, hat seinen Beitragssatz für das Jahr 2011 auf 1,9 Promille (Vorjahr 1,9 Promille) festgesetzt. Damit muss die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr einen ähnlichen Betrag für die Pensionssicherung insolventer Unternehmen aufbringen wie im Vorjahr.
Der Beitragssatz wird bezogen auf die von den Arbeitgebern bis 30. September 2011 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die abgesicherten Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen, die sich auf rd. 295 Mrd. € addieren. Insgesamt müssen die Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr somit rd. 560 Mio. € (im Vorjahr rd. 547 Mio. €) zahlen.
Damit hat sich die bereits zur Jahresmitte festgestellte Entspannung bei der Insolvenzentwicklung wie im Vorjahr verstärkt fortgesetzt, insbesondere auch deshalb, weil kein außerordentlicher Großschaden zu verzeichnen ist. Mit dem jetzt für das Jahr 2011 festgesetzten Beitragssatz, der auch deutlich unter dem durchschnittlichen Beitragssatz von 3,1 Promille liegt, spiegelt sich die Normalität in der deutschen Wirtschaft beim PSVaG wider.
Im Pensions-Sicherungs-Verein sind rd. 91.000 Unternehmen Mitglied. Rechtsgrundlage ist das Betriebsrentengesetz. Hierin ist dem PSVaG ein Umlageverfahren zur Ausfinanzierung seiner Leistungen vorgeschrieben. Deshalb spiegelt sich die Schadenentwicklung eines Jahres im jeweiligen Beitragssatz wider.
» Gesetzliche Änderungen zum 1. Januar 2012
Anzeigen | Ausblenden
Nach dem RV-Altersrentenanpassungsgesetz (RVAGAnpG) kann in der gesetzlichen Rentenversicherung – analog in den Standesversorgungswerken – in Zukunft niemand mehr eine Altersrente vor Vollendung des 62. Lebensjahres beziehen.
Mit Wirkung zum 01.01.2012 gilt diese Regelung auch für betriebliche Altersversorgungsleistungen. Für alle Verträge, die vor dem 31.12.2011 abgeschlossen werden, ergeben sich keine Änderungen. Für Verträge (Versorgungszusagen), die nach dem 31. Dezember 2011 geschlossen (erteilt) werden, tritt an die Stelle des 60. Lebensjahres regelmäßig das 62. Lebensjahr als Untergrenze für betriebliche Altersversorgungsleistungen bei altersbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben (BMF-Schreiben vom 31.03.2010 RD Nr.: 249).
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für eine Entgeltumwandlung mit Beginn im Jahr 2011 entscheiden, sichern sich noch die Option, schon mit dem 60. Lebensjahr die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung als lebenslange Rentenzahlung oder vollständige Kapitalleistung in Anspruch nehmen zu können.
Diese gesetzliche Änderung ist für alle, die sich mit dem Gedanken einer zusätzlichen Altersvorsorge tragen, ein guter Grund, noch im Jahr 2011 zu handeln. Ebenfalls zum Jahreswechsel tritt durch gesetzliche Änderung die Absenkung des Garantiezinses von derzeit 2,25 % auf zukünftig 1,75 % in Kraft.
» Pensions-Sicherungs-Verein senkt Beiträge
Anzeigen | Ausblenden
Der Pensions-Sicherungs-Verein, Köln, der im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten weiter zahlt, hat seinen Beitragssatz für das Jahr 2010 auf 1,9 Promille (Vorjahr 14,2 Promille) festgesetzt. Damit muss die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr deutlich weniger für die Pensionssicherung insolventer Unternehmen aufbringen als im Vorjahr.
Der Beitragssatz wird bezogen auf die von den Arbeitgebern bis 30. September 2010 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage. Dabei handelt es sich um die abgesicherten Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen, die 288 Mrd. € betragen. Insgesamt müssen die Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr somit rd. 547 Mio. € (im Vorjahr rd. 4 Mrd. €) zahlen.
Damit hat sich die bereits zur Jahresmitte festgestellte Entspannung bei der Insolvenzentwicklung gegenüber dem Vorjahr verstärkt fortgesetzt, insbesondere auch deshalb, weil kein außerordentlicher Großschaden zu verzeichnen ist. Mit dem jetzt für das Jahr 2010 festgesetzten Beitragssatz, der auch deutlich unter dem durchschnittlichen Beitragssatz von 3,2 Promille liegt, hat die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersvorsorgung durch den PSVaG die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise bewältigt und ist wieder in der Normalität angelangt.
Im Pensions-Sicherungs-Verein sind rd. 79.000 Unternehmen Mitglied. Rechtsgrundlage ist das Betriebsrentengesetz. Hierin ist dem PSVaG ein Umlageverfahren zur Finanzierung seiner Leistungen vorgeschrieben. Deshalb spiegelt sich die Schadenentwicklung eines Jahres im jeweiligen Beitragssatz wider.
(Quelle: Presse Mitteilung PSVaG)
» Die besten Steuervorteile erzielen Sparer mit betrieblicher Altersvorsorge
Anzeigen | Ausblenden
30 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte können ihr Bruttogehalt umwandeln. Auch ohne Zuzahlung vom Chef ist die Rendite beträchtlich
Für viele Arbeitnehmer beginnen die Tage des Zweifels. Wer eine Betriebsrente abgeschlossen hat, zahlt nicht selten ein Weihnachtsgeld in diesen Topf der Altersvorsorge ein. Manche Sparer aber wollen lieber das Zusatzgeld für Geschenke oder den Winterurlaub ausgeben. Sie müssten die Zahlungen in den kommenden Tagen stoppen. Es gibt jedoch noch eine dritte Gruppe – Arbeitnehmer, die sich noch gar nicht mit betrieblicher Vorsorge befasst haben. Für sie wird es erst recht Zeit, sich Gedanken zu machen, und zwar noch kurz vor Jahresende.
Im Vergleich zu anderen Produkten hat die betriebliche Altersvorsorge (BAV) einige Vorteile. Wegen der steuerlichen Förderung sind die Renditen oft attraktiver als anderswo. je nach der konkreten Ausgestaltung könnte die BAV sogar die Extremszenarien Hyperinflation oder Währungsreform überleben. Betriebsrenten gehören zur sogenannten zweiten Säule der Altersvorsorge. Als Ergänzung zur klassischen staatlichen Rente sind sie steuerlich privilegiert. 2002 beschloss die damalige rot-grüne Bundesregierung, dass jeder der hierzulande 30 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten das Anrecht hat, einen Teil seiner Bezüge für die betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Bei der Betriebsrente kann der Arbeitnehmer in diesem Jahr bis zu 4440 Euro aus seinem Gehalt steuer- und bis zu 2640 Euro sozialversicherungsfrei investieren. Das Geld fließt direkt aus dem Brutto, niemand muss schon einmal versteuertes Einkommen einsetzen. Und auch die Beiträge für die Renten- oder Krankenversicherung sinken. Daher ist oft von Entgeltumwandlung die Rede. Zwar müssen im Gegenzug die ausgezahlten Beträge versteuert werden und es fallen auf Betriebsrenten auch Sozialabgaben an. Allerdings dürfte der Steuersatz im Alter wesentlich niedriger sein als im aktiven Arbeitsleben. Außerdem werden für Rentner keine Beiträge für die Rentenversicherung fällig und privat krankenversicherte müssen im Alter gar keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Zudem wirkt die Steuerstundung während der Ansparphasen als Renditeturbo. „Aus einer Garantieverzinsung von 2,25 Prozent kann für die Sparer so rasch eine Rendite von 5,5 bis sechs Prozent herauskommen“, sagt Uwe Saßmannshausen von der Beratungsfirma Pension Solutions. „Sollte er Arbeitgeber noch etwas dazu tun, kann die Rendite sogar nach üppiger ausfallen.“
Zu zahlen ist der Chef allerding nicht verpflichtet Der Arbeitgeber gibt den Beschäftigten auch das Anlagevehikel der BAV und gegebenenfalls den Anbieter vor. Bei Neuabschlüssen sind die Direktversicherung oder die Pensionskassen am häufigsten. Diese Produkte funktionieren ähnlich wie eine Lebensversicherung. Garantiert wird eine Minimumverzinsung von aktuell 2,25 Prozent. Dazu kommt dann die Überschussbeteiligung, sollte der von der Firma beauftragte Versicherer das Geld seiner Kunden gut investiert haben. Der Vorteil gegenüber der privat abgeschlossenen Lebenspolice liegt darin, dass die eingezahlten Beträge aus dem Brutto kommen und die Unternehmen den Versicherern bessere Konditionen bei den oft hohen Kosten abtrotzen können.
Allerdings macht das auch den Nachteil der Produkte nicht wett. So investieren die Assekuranzen bis zu 90 Prozent ihrer Gelder in Zinspapiere. Auf einen plötzlich markanten Anstieg der Inflation sind die Versicherungsgesellschaften nur unzureichend vorbereitet. Eine bessere Inflationsabsicherung bietet die klassische Betriebsrente oder die Direktzusage des Unternehmens. Hier lagert die Firma die Pensionsverpflichtungen nicht an externe Geldverwalter aus, sondern versucht die Mittel selbst zu mehren. „Weil das ein Bilanzrisiko für die Firmen ist, wird diese Form der betrieblichen Altersvorsorge nicht mehr in der Breite angeboten“, sagt Saßmannshausen.
Um die Sicherheit muss sich kein Betriebsrentner sorgen. Bei den Versicherungslösungen springt im Zweifelsfall die Auffanggesellschaft Protektor ein, wird das Geld bei den Firmen gemehrt, kommt für den schlimmsten Fall der Pleite der Pensionssicherungsverein auf.
(Quelle: Welt am Sonntag)
» Kindergeld retten und damit Altersvorsorge aufbauen (07.07.2010)
Anzeigen | Ausblenden
Allianz-Experte Wolfgang Wagemann erklärt, wie mit einer betrieblichen Altersversorgung das Kindergeld gerettet werden kann.
Davon profitieren Eltern und Kinder: Teile des ersten Gehalts in die Altersvorsorge investieren und dafür weiterhin Kindergeld beziehen
Normalerweise zahlt der Staat Kindergeld auch dann, wenn die Kinder älter als 18 Jahre sind und sich in Ausbildung befinden. Doch bei einer „zu guten“ Ausbildungsvergütung entfällt es. In diesem Fall kann das Kind den Eltern das Kindergeld wieder „zurückholen“, indem die Ausbildungsvergütung durch Investition in eine betriebliche Altersversorgung optisch gesenkt wird. Von einem solchen Modell profitieren Eltern - sie behalten das Kindergeld - und das in Ausbildung befindliche Kind - ein Teil der Bezüge wird in langfristige Versorgung umgewandelt - gleichermaßen.
Und so einfach geht es:
Wer früh eine zweite Rente anspart, muss letztlich weniger investieren. Der Zinseszins-effekt hilft. Ein eigener Vertrag ist deshalb schon für Auszubildende durchaus überlegenswert. Entscheiden sie sich für eine selbstfinanzierte Betriebsrente, könnten sie ihren Eltern sogar das Kindergeld und den steuerlichen Kinderfreibetrag erhalten.
Eltern bekommen für die ersten beiden Kinder monatlich 184 Euro Kindergeld, für das dritte Kind 190 Euro und ab dem vierten Kind 215 Euro. Hinzu kommt ein Kinderfreibetrag von jeweils 7.008 Euro. Übersteigt die aus dem Freibetrag entstehende Steuerersparnis das Kindergeld, gibt es die Differenz im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung obendrauf. Von dieser Familienförderung profitieren alle Eltern mit Kindern, die noch nicht volljährig sind. Während einer Ausbildung laufen Kindergeld und -freibetrag jedoch weiter, bis das Kind 25 Jahre alt geworden ist. Dabei gilt es allerdings aufzupassen…
Kritische Grenze ab 18 Jahren …
Verfügt der volljährige Sprössling über eigenes Einkommen von jährlich 8 004 Euro oder mehr, entfällt die Familienförderung komplett! Das kann ein spürbares Loch in die Haushaltskasse reißen: Hatten beispielsweise Eltern mit einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent durch Kindergeld und -freibetrag bislang einen finanziellen Vorteil von insgesamt rund 2 800 Euro, wird ihnen – sobald ihr Kind zu viel vereinnahmt – der Freibetrag gestrichen. Bereits erhaltenes Kindergeld müssen sie dann zurückzahlen; und auch bei der Riester-Förderung entfällt die Kinderzulage von 185 Euro.
… und 11 130 Euro Azubi-Vergütung
In den heiklen Bereich kommen vor allem Auszubildende in Branchen, die ihren beruflichen Nachwuchs gut entlohnen. Dazu gehören beispielsweise das Baugewerbe, Verlage und metallverarbeitende Betriebe. Die Warnlampen sollten ab einem Näherungswert von jährlich 11 130 Euro brutto aufleuchten - wobei natürlich auch Gratifikationen, Zinserträge oder Mieteinnahmen zu den Einkünften zählen.
Die Bezüge erfreuen den Azubi … und die Eltern zahlen drauf?
Ist die Einkommensgrenze überschritten, muss das nicht zwangsläufig das Ende von Kindergeld und Kinderfreibetrag bedeuten. Die Eltern können dem Dilemma entkommen, wenn ihr Kind mit dem Ausbildungsbetrieb eine betriebliche Altersversorgung verabredet, die es selbst bezahlt und die damit sein maßgebliches Einkommen reduziert. Wie alle Arbeitnehmer haben auch Auszubildende einen Rechtsanspruch auf eine solche Entgeltumwandlungsvereinbarung. Der steuerlich wirksame Höchstbetrag, der hier pro Jahr investiert werden kann, liegt aktuell bei 2 640 Euro (plus 1 800 Euro). Das sollte auch bei „besserverdienenden“ Auszubildenden reichen, um unterhalb der kritischen Grenze für die Familienförderung zu bleiben.
Keine finanzielle Bürde für das Unternehmen
Neben dem Aufbau einer Betriebsrente winken aber noch weitere Vorteile: Da die Entgeltumwandlung aus dem Bruttoeinkommen finanziert wird, sparen Azubi und Betrieb jeweils die Sozialversicherungsbeiträge auf den umgewandelten Gehaltsteil. Der Tausch von Entgelt in Betriebsrente vermindert obendrein auch das steuerpflichtige Einkommen des Auszubildenden. Geht es nach der Lehre mit Wehr- oder Zivildienstzeit weiter, muss der Arbeitgeber für diese Zeit die Betriebsrentenbeiträge weiterzahlen. Wirtschaftlich belastet wird er aber auch hier nicht: Auf Antrag erstatten die Unterhaltssicherungsbehörden die Beiträge für Verträge, die mindestens zwölf Monate vor der Einberufung begonnen hatten.
Es geht um viel Geld: Liegen die zu berücksichtigenden Einkünfte und Bezüge älterer Auszubildender über 8 004 Euro jährlich, verlieren die Eltern ihre Familienförderung. Der daraus entstehende Verlust summiert sich auf 2 208 Euro und mehr.
(Quelle: welt-online.de)
» Wie wirkt sich die Scheidung finanziell aus (09.06.2010)
Anzeigen | Ausblenden
Eine Trennung und die dann folgende Scheidung ist für alle Beteiligten eine hoch emotionale Angelegenheit. Doch dabei geht es auch um harte Zahlen, die später den Lebensabend bestimmen.
Dr. Susanne Marian, Expertin der Allianz, erklärt, wie die Gegebenheiten sind und worauf man achten sollte: Bei der Scheidung geht es auch um harte Zahlen.
Wie sind die rechtlichen Gegebenheiten?
Seit Anfang September 2009 sorgt der Gesetzgeber mit dem neuen Versorgungsausgleichsgesetz für eine gerechtere Teilung der Versorgungsanrechte: Die während der Ehe erworbenen Anrechte werden künftig real geteilt. Davon profitieren nun jährlich rund 190.000 Ehepaare bei ihrer Scheidung. Bislang wurden die jeweiligen Versorgungsanrechte aufaddiert und die Hälfte des Differenzbetrags durch Entgeltpunkte der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ausgeglichen. Das heißt die Anrechte aus der DRV, aus berufsständischer Versorgung, aus der Beamtenversorgung, aus privaten Rentenversicherungsverträgen sowie der betrieblichen Altersversorgung wurden trotz der strukturellen Unterschiede über einen Kamm geschoren. Nun betrachtet der Gesetzgeber jedes Anrecht und damit alle drei Säulen der Altersvorsorge eigenständig. Damit hat er auch beim Versorgungsausgleich die Bedeutung der privaten und betrieblichen Altersversorgung erkannt und bestätigt.
Was passiert beim Versorgungsausgleich?
Grundsätzlich findet nach dem neuen Versorgungsausgleichsgesetz zunächst die sogenannte „interne Teilung“ statt, bei der der ausgleichsberechtigte Ehegatte beim selben Versorgungsträger wie der ausgleichsverpflichtete Ehegatte einen eigenen Anspruch erhält. Hatte der Ehemann beispielsweise während der Ehe in eine Direktversicherung investiert, so wird zu Gunsten der Ex-Ehefrau ein eigener Vertrag bei seinem Versicherungsunternehmen eingerichtet und die während der Ehe erworbenen Werte hälftig zwischen ihm und seiner Ex-Ehefrau geteilt. Wie sieht das bei Betriebsrenten aus? Hat der ausgleichsverpflichtete Ehegatte nun aber eine Pensionszusage erhalten, dann müsste sein Arbeitgeber bei einer internen Teilung auch dessen Exgatten eine eigene Zusage erteilen. Dies möchten viele Arbeitgeber nicht, da damit ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand und zusätzliche Kosten entsteht. Deshalb hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass der Versorgungsträger im Einvernehmen mit dem ausgleichsberechtigten Ehegatten den Ausgleichswert auf eine neue Versorgung übertragen kann. Hier liegt eine sogenannte „externe Teilung“ vor. Eine externe Teilung kann der Versorgungsträger auch einseitig verlangen, wenn der Ausgleichswert bestimmte Beträge nicht überschreitet. Bei der Pensionszusage und der Unterstützungskasse ist dies bis zu einem Ausgleichswert in Höhe der Beitragsbemessungsgrundlage in der Deutschen Rentenversicherung, im Jahr 2010 also bis maximal 66.000 EURO möglich. Der begünstigte Ex-Ehegatte bestimmt, für welche Versorgung die Ausgleichszahlung verwendet wird und bei welchem Anbieter der neue Vertrag laufen soll. Zur Wahl stehen die Riester-Rente, die Basis-Rente und die betriebliche Altersversorgung. Hat sich ein Ehepartner bis zum Ablauf der ihm vom Familiengericht gesetzten Frist nicht für einen Versorgungsträger entschieden, springt für Anrechte aus der betrieblichen Altersversorgung die neue Versorgungsausgleichskasse als Auffanglösung ein.
Was ist denn die Versorgungsausgleichskasse?
Die vom Gesetzgeber initiierte Versorgungsausgleichskasse wird aufgrund der sozialpolitischen Bedeutung vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Lebensversicherungsbranche getragen. Am 4. November 2009 haben sich 38 Lebensversicherer zusammengeschlossen und die Versorgungsausgleichkasse gegründet. Vorteil dieser Auffanglösung ist, dass der Ausgleichsberechtigte automatisch eine angemessene und weiterhin kapitalgedeckte Versorgung über die Ausgleichskasse erhält. Vertragsabschlüsse kommen ausschließlich durch Entscheidungen der Familiengerichte zustande.
Wie berechnet sich die Rentenzahlung?
Die lebenslange monatliche garantierte Rentenzahlung, die die Versorgungsausgleichs-kasse ab dem vollendeten 65. Lebensjahr auszahlt, wird geschlechtsneutral berechnet. Frauen profitieren besonders von der neuen Kasse, weil sie eine höhere Lebenserwartung als Männer haben. Abschluss- und Vertriebskosten werden nicht erhoben. Damit die Umsetzung durch die neue Kasse schlank und effizient erfolgen kann, sind nahezu sämtliche Aufgaben ausgelagert. So ist auch bei kleineren Ausgleichswerten eine kostengünstige Umsetzung für die Geschiedenen gewährleistet.
Wie sicher sind meine Beiträge?
Die 38 Gründungsmitglieder bringen 3,25 Millionen Euro in die Kasse ein und bilden für die Kapitalanlage ein Konsortium, das eine stabile und sichere Anlage für die von den Geschiedenen eingebrachten Einmalbeiträge garantiert. Die Gründungsmitglieder decken einen Marktanteil von gut 80 Prozent ab. Die Versorgungsausgleichskasse ist Pflicht-Mitglied bei Protektor. So bleibt dem Ehepartner auch nach der Teilung der Ansprüche der übliche Schutz vor Insolvenz erhalten. Der gesamte Geschäftsbetrieb einschließlich Verwaltung, Bilanzierung und Versicherungsmathematik ist auf einen Konsorten (Allianz Lebensversicherungs-AG) ausgelagert. So kann die neue Kasse nachhaltig wirtschaften. Mit der neuen Versorgungsausgleichskasse wird die Lebensversicherungsbranche ihrer sozialpolitischen Verantwortung im Falle einer Scheidung gerecht und bietet den Geschiedenen eine gute und verlässliche Versorgung.
(Quelle: welt-online.de)
» Pensions-Sicherungs-Verein erhöht Beiträge (17.11.2009)
Anzeigen | Ausblenden
Die PSVaG teilte kürzlich den Beitragssatz für 2009 und den Vorschuss für 2010 mit.
Dem PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN ist das Verfahren zur Finanzierung seiner Leistungen gesetzlich vorge-schrieben (§ 10 BetrAVG). Danach spiegelt sich der Schadenaufwand eines Kalenderjahres im jährlich festzuset-zenden Beitragssatz wider.
Im Juli dieses Jahres haben wir Sie mit unserem Rundschreiben über die außergewöhnliche Schadenentwicklung im ersten Halbjahr und die für 2009 erforderlich werdende deutliche Beitragssatzerhöhung informiert. Durch Neu-insolvenzen hat sich das Schadenvolumen in der zweiten Jahreshälfte weiter erhöht, jedoch in einem deutlich geringeren Ausmaß als im ersten Halbjahr. Die schwerste Wirtschaftskrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland hat zum bisher höchsten Schadenvolumen seit Gründung des PSVaG geführt. Insgesamt musste der Beitragsumlage ein zu finanzierender Aufwand von rd. 4.047 Mio. € zugrunde gelegt werden.Um die sich hierdurch ergebende außerordentliche Belastung abzumildern, haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, die gesetzliche Möglichkeit zu nutzen, einen Teil des diesjährigen Beitrags auf die kommenden vier Jahre zu verteilen (§ 10 Abs. 2 Satz 5 BetrAVG). Hierdurch wird die Liquidität aller Beitragszahler in 2009 um 1.710 Mio. € weniger belastet, wovon je ein Viertel am Ende der Jahre 2010 bis 2013 zu zahlen ist. Weitergehen-de Informationen zur Beitragsglättung finden Sie auf unserer Internetseite (www.psvag.de).
Satzungsgemäß wurde Folgendes beschlossen: Der Beitragssatz für 2009 beträgt 14,20 Promille der Beitragsbemessungsgrundlage.
Davon sind 8,20 Promillepunkte der Beitragsbemessungsgrundlage am 31.12.2009 und jeweils 1,50 Pro-millepunkte der Beitragsbemessungsgrundlage am 31.12. der Jahre 2010 bis 2013 fällig (siehe Vorderseite). Ein Vorschuss für 2010 wird jetzt nicht festgesetzt. Die Entscheidung über die eventuelle Erhebung eines Vorschusses gemäß § 10 Abs. 2 Satz 4 BetrAVG wird im ersten Halbjahr 2010 getroffen.
Uns ist bewusst, dass die außergewöhnlich hohe Beitragsbelastung Sie in einer Phase großer wirtschaftlicher Anspannungen trifft. Dennoch bitten wir Sie, die angeforderten Beträge fristgerecht zu überweisen, damit wir unsere gesetzlichen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen können. Hierfür danken wir Ihnen.
(Quelle: Pensions-Sicherungs-Verein)
» Neues BAG-Urteil zur Zillmerung in der bAV (15.09.2009)
Anzeigen | Ausblenden
Betriebliche Altersversorgung: Bundesarbeitsgericht sorgt für Rechtssicherheit bei EntgeltumwandlungDas Bundesarbeitsgericht (BAG) hat heute in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die in der Praxis üblichen Versicherungstarife, die eine Verteilung der Abschlusskosten auf die ersten fünf Jahre vorsehen, auch in der betrieblichen Altersversorgung zulässig sind.
"Wir begrüßen diese Klarstellung durch das Bundesarbeitsgericht. Eine gute Nachricht bringt das Urteil insbesondere auch für Arbeitgeber: Sie können jetzt darauf vertrauen, dass sie kein Haftungsrisiko eingehen, wenn sie ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung über Versicherungslösungen anbieten", erklärt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Das Gericht stellt mit seinem Urteil klar, dass die mit dem 2008 reformierten Versicherungsvertragsgesetz (VVG) konformen Tarife im Rahmen der Entgeltumwandlung bei Direktversicherungen oder Pensionskassen das vom Betriebsrentengesetz geforderte Gebot der Wertgleichheit erfüllen. Auch bei Betriebsrentenzusagen, die vor 2008 abgeschlossen und bei denen die Abschlusskosten nicht auf fünf Jahre verteilt, sondern gleich zu Beginn in einer Summe verrechnet wurden, ist eine Rückabwicklung der Entgeltumwandlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgeschlossen. Denn das Betriebsrentengesetz soll sicherstellen, dass die Versorgung erhalten bleibt.
» Bürgerentlastungsgesetz ab 01.01.2010 (10.09.2009)
Anzeigen | Ausblenden
Steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ab dem 1.1.2010Am 22. Juli 2009 wurde mit Verkündung des Bürgerentlastungsgesetzes u. a. auch dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 Rechnung getragen. Der Beschluss erklärte die gegenwärtige Rechtslage zur Berücksichtigung von Beiträgen zu Kranken- und Pflegeversicherungen im Rahmen der Einkommensteuer für verfassungswidrig und verpflichtete den Gesetzgeber, eine zum 1. Januar 2010 in Kraft tretende Neuregelung zu schaffen (BVerfG vom 13.02.2008 - 2 BvL 1/06).
Derzeit können privat und gesetzlich Versicherte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen mit den weiteren sog. sonstigen Vorsorgeaufwendungen (z. Bsp. Beiträge zur Arbeitslosen-, Unfall- oder Haftpflichtversicherung) als Sonderausgaben einkommensteuerlich geltend machen. Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG i. V. m. § 10 Abs. 4 EStG ist der Abzug allerdings nur in stark eingeschränktem Umfang möglich. Selbständige können von diesen Beiträgen höchstens 2.400 Euro, Arbeitnehmer und Beamte maximal 1.500 Euro als sonstige Vorsorgeaufwendungen ansetzen.
Gegenstand der künftig geltenden Regelung müsse es nun sein, das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums auf eine Mindestversicherung gegen die Risiken eines Krankheits- bzw. Pflegefalls auszuweiten (BVerfG vom 13.02.2008 - 2 BvL 1/06). Eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ist damit nicht mehr zulässig, soweit es sich um Beiträge für eine Grundversorgung handelt. Die Umsetzung durch den Gesetzgeber im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes sieht dazu eine Aufteilung der sonstigen Vorsorgeaufwendungen und eine zweistufige Prüfung vor.
Künftig ist zunächst zwischen den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung und den weiteren Versicherungsbeiträgen zu unterscheiden. In voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar sind in jedem Fall die Beiträge zur Pflegeversicherung und zur Basiskrankenversicherung. Zu diesem Basiskrankenversicherungsschutz sind die geleisteten Beiträge zu zählen, die bzgl. Art, Umfang und Höhe den gesetzlichen Pflichtleistungen nach SGB V entsprechen. Aufwendungen für Zusatzleistungen (z. Bsp. Chefarztbehandlung oder Einzelbettzimmer) gehören zu den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen und können dann evtl. im folgenden Schritt als Solche berücksichtigt werden.
Es gilt nun zu prüfen, inwieweit die übrigen sonstigen Vorsorgeaufwendungen noch als Sonderausgaben zum Abzug gebracht werden können. Ein Ansatz ist nur dann möglich, wenn die neu festgelegten Höchstbeträge von 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro von den Beiträgen zur Pflegeversicherung und Basiskrankenversicherung noch nicht voll ausgeschöpft sind. Übersteigen die Beiträge jedoch die jeweiligen Höchstgrenzen, entfällt ein Abzug weiterer sonstiger Vorsorgeaufwendungen. Darüber hinaus wird durch das Finanzamt eine Günstigerprüfung durchgeführt, nach der sämtliche Vorsorgeaufwendungen in den Grenzen der bis 2004 geltenden Höchstbeträge angesetzt werden, wenn dies gegenüber der Neuregelung vorteilhaft sein sollte.
Als Fazit bleibt festzuhalten, dass ab dem 1. Januar 2010 Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung künftig in vollem Umfang als Sonderausgaben die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage mindern. Die Anhebung der Höchstgrenzen um 400 Euro auf 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro hat darauf keinen Einfluss. Sie verfolgt vielmehr den Zweck, auch Geringverdiener von den verbesserten Abzugsmöglichkeiten sonstiger Vorsorgeaufwendungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG profitieren zu lassen.
» Firmen haben bei der bAV ein Kommunikationsproblem (14.03.2009)
Anzeigen | Ausblenden
Interview mit Uwe Saßmannshausen mit "impulse-online".Sind die Erfolgsmeldungen zur betrieblichen Altersvorsorge nur schöngerechnet? Uwe Saßmannshausen, geschäftsführender Gesellschafter der PS-Pension Solutions GmbH und Vorstandsvorsitzender des Versorgungswerk mittelständischer Unternehmen, spricht mit impulse.de über Ergebniskosmetik und Lösungen zur Behebung der Probleme.
Wie verbreitet ist die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland?
Seit 2002 haben die Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Doch es haben sich seither nur zehn Prozent der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer für eine ergänzende betriebliche Altersversorgung entschieden. Bei der Bundesregierung heißt es zwar, zwei Drittel aller Arbeitnehmer hätten bereits eine Betriebsrente abgeschlossen. Auf dieses Ergebnis kommt man jedoch nur, wenn man die Beschäftigten aus Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst zusammenzählt und wenn man die klassischen arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten, die es schon lange vor der Einführung der Entgeltumwandlung gab, dazu rechnet.
Tatsächlich besitzen weniger als die Hälfte der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft Ansprüche auf Leistungen aus betrieblichen Versorgungssystemen. In zwei Drittel der Betriebe mit weniger als fünf Arbeitnehmern existieren gar keine Betriebsrenten. Selbst in Firmen mit 50 bis 99 Beschäftigten haben höchstens zehn Prozent der Mitarbeiter bAV-Anwartschaften. In Industrieunternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten nutzen fünf Prozent der Beschäftigten die Vorteile der Entgeltumwandlung.
Wo liegt das Problem?
Auf verschiedenen Ebenen: Die Politik will nach den Rentenreformen der vergangenen Jahre Erfolge bei der privaten Altersvorsorge sehen. Mit etwas Ergebniskosmetik kann man der Öffentlichkeit zeigen: Seht her, wir haben alles richtig gemacht! Die Produktanbieter reagieren ähnlich, denn dort muss man gegenüber den Aktionären die eigenen Zahlen rechtfertigen. Auf Ebene der Unternehmen gibt es ein Kommunikationsproblem: Insbesondere kleine inhabergeführte Firmen scheuen hier den Beratungsaufwand und die -kosten. In größeren Unternehmen nimmt man sich zwar häufiger des Themas an. Aber bei dieser komplexen Materie ist es nicht damit getan, eine Meldung ans Schwarze Brett zu hängen oder einen Vortrag zu halten.
Wo können Unternehmen ansetzen, um eine höhere Durchdringung bei der Belegschaft zu erreichen?
In der Regel interessiert es keinen Arbeitnehmer, welcher Paragraf seine Versorgung regelt. Er will wissen, wie viel er von seinem Lohn für die Betriebsrente aufwenden muss - und natürlich was am Ende dabei herauskommt. Bei der Altersvorsorge hat man den Nutzen aber nicht sofort, sondern erst wenn die Rente gezahlt wird. Wer Mitarbeiter für ein betriebliches Versorgungssystem gewinnen will, muss bei den Grundlagen des Rentensystems beginnen und von dort eine Brücke zur persönlichen Versorgungsproblematik schlagen. Das alles ist zwar aufwändig. Doch es gehört zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers, die Mitarbeiter in dieser wichtigen Frage zu unterstützen. Abgesehen davon profitiert auch der Arbeitgeber, denn erstens sinken die Kosten für die bAV wenn sich mehr Arbeitnehmer daran beteiligen. Zweitens zeigen Arbeitgeber, die dabei helfen die Versorgungslücke zu schließen, dass sie ihre Mitarbeiter und deren Probleme ernst nehmen. Sie können dafür mit deren Loyalität rechnen.
(Quelle: impulse-online.de)
» PS im Interview mit der "Welt" - wie sicher ist meine Betriebsrente noch? (11.03.2009)
Anzeigen | Ausblenden
Die gute Nachricht zuerst: Die Betriebsrenten in Deutschland sind vergleichsweise gut abgesichert. Doch viele Unternehmen werden den Rentnern in den kommenden Jahren die Anpassung an die Inflationsrate verweigern.Die Betriebsrentner des Autozulieferers Ymos haben allen Grund zu feiern: Trotz wirtschaftlich schwieriger Zeiten und prekärer Lage des Unternehmens muss die Firma ihren ehemaligen Mitarbeitern ihre Betriebsrente zahlen. Fehlende Leistungsfähigkeit sei kein Grund, sich von übernommenen Zahlungspflichten zu lösen, urteilte das hessische Landesarbeitsgericht in der vergangenen Woche. Ymos ist kein Einzelfall. Immer mehr Unternehmen geraten in wirtschaftliche Schwierigkeiten.
Daher fragen sich immer mehr Arbeitnehmer: Wie sicher ist meine Altersvorsorge über den Betrieb überhaupt noch? Muss ich mich auf Kürzungen einstellen? Pauschal lässt sich das nicht einfach beantworten. Denn je nach Art der Betriebsrente - es existieren fünf verschiedene sogenannte Durchführungswege - sind die Anwartschaften der Arbeitnehmer unterschiedlich abgesichert. "Doch letztendlich ist keine Kapitalanlage auch nur annähernd so gut abgesichert wie die betriebliche Altersversorgung", sagt Uwe Saßmannshausen, Geschäftsführer der PS-Pension Solutions GmbH. Denn selbst im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers oder der Versorgungseinrichtung sind die Betriebsrentenansprüche abgesichert. Zudem können die Rentenansprüche der Mitarbeiter nicht einfach gekürzt werden. "Grundsätzlich sind die Anwartschaften und die laufenden Rentenansprüche aus Betriebsrenten geschützt", sagt Andreas Walle, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Hamburg.
Pensionssicherungsverein
Geht ein Unternehmen Pleite, springt bei Direktzusagen, Unterstützungskassen oder Pensionsfonds der Pensionssicherungsverein (PSV) ein. "Durch diesen ist die monatliche Betriebsrente bis zur Höhe von 7455 Euro im Westen und bis zu 6300 Euro im Osten geschützt", sagt Fachanwalt Walle. Dies ist in der Vergangenheit beispielsweise nach den Insolvenzen von AEG, Philipp Holzmann, Fairchild Dornier oder Babcock-Borsig geschehen. "Der Pensionssicherungsverein hat seit seiner Gründung 1974 schon viele Unternehmensinsolvenzen aufgenommen", sagt Frank Neuroth, verantwortlicher Vorstand bei der Ergo-Versicherungsgruppe für die betriebliche Altersversorgung. Bereits heute erhalten rund 450.000 Betriebsrentner ihre Rente vom PSV und nicht von ihrer ehemaligen Firma. Im Schnitt erhält jeder Ruheständler vom Pensionssicherungsverein 130 Euro im Monat.
Verfallbare Ansprüche
Der PSV zahlt jedoch nur dann, wenn folgende beiden Bedingungen erfüllt sind: "Die Ansprüche aus Betriebsrenten bleiben bei einem Ausscheiden nur dann bestehen, wenn die Versorgungszusage mindestens fünf Jahre besteht und der Arbeitnehmer zudem das 25. Lebensjahr vollendet hat", sagt der Hamburger Fachanwalt Walle. Diese Altersgrenze gilt für alle ab 2009 abgeschlossenen Betriebsrenten. Wer bereits vor 2009 über den Betrieb fürs Alter vorgesorgt hat, muss zum Zeitpunkt der Insolvenz das 30. Lebensjahr vollendet haben. Doch Arbeitnehmer, die ihre Betriebsrente über die sogenannte Entgeltumwandlung ohnehin aus eigener Tasche finanzieren, haben seit 2001 immer sofort einen unverfallbaren Anspruch. Ein Totalverlust der Ansprüche droht nur, wenn ausschließlich der Arbeitgeber in den Vorsorgevertrag eingezahlt hat und die beiden genannten Bedingungen nicht erfüllt werden.
Wer über eine betriebliche Direktversicherung fürs Alter vorsorgt, ist im Fall einer Insolvenz durch Protektor, den Sicherungsfonds der Lebensversicherer, geschützt. In einigen wenigen Fällen springt auch der Pensionssicherungsverein ein.
Wie das Beispiel der ehemaligen Ymos-Mitarbeiter zeigt, kann das Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Rentenzahlungen nicht einfach reduzieren oder gar ganz aussetzen. "Der Arbeitgeber ist in der Leistungspflicht. Bereits erworbene Betriebsrentenansprüche sind sicher", sagt Neuroth.
Die Finanzkrise bringt derzeit zwar insbesondere Unternehmen in die Bredouille, die Direktzusagen gegeben haben und diese an externe Pensionsfonds oder Treuhandgesellschaften ausgelagert haben. Diesen Weg haben in den vergangenen Jahren auf Druck angelsächsischer Rating-Agenturen viele Konzerne gewählt, um bilanziell besser dazustehen. Im vergangenen Jahr ist der Grad der Kapitaldeckung von Pensionsverpflichtungen bei Dax-Unternehmen von durchschnittlich 71 auf 64 Prozent zurückgegangen, so eine Studie der Unternehmensberatung Rauser Towers Perrin (RTP). "Bei den betrieblichen Versorgungswerken hat die gesamtwirtschaftliche Situation Spuren hinterlassen. Der Kursverfall an den Aktienmärkten schlägt direkt auf die extern kapitalgedeckten Pensionsvermögen der Unternehmen durch", sagt Thomas Jasper, Principal bei RTP. Dieser Umstand kann in einigen Unternehmen zu schlaflosen Nächten führen. Doch Arbeitnehmer müssen sich von diesen Zahlen nicht verunsichern lassen. "Bereits erworbene Betriebsrentenansprüche sind sicher", sagt Neuroth.
Betriebsrentenanpassung
Nichts desto trotz werden in den kommenden Jahren viele Betriebsrentner ihren Gürtel enger schnallen müssen. Die Unternehmen sind zwar verpflichtet, alle drei Jahre zu prüfen, ob die gezahlten Renten an die Inflationsrate oder an die Nettolöhne angepasst werden müssen. In jüngeren Verträgen haben Unternehmen sich häufig zu einer Anpassung der Renten um mindestens einen Prozentpunkt im Jahr verpflichtet. "Dann entfällt eine turnusmäßige Überprüfung", sagt Walle. Doch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten können die Unternehmen die Anpassung der Betriebsrenten auslassen. "Das Unternehmen muss keine Anpassung vornehmen, wenn etwa der Wertzuwachs nicht aus eigenen Gewinnen erzielt werden kann", sagt Walle.
Eine prekäre Schieflage des Unternehmens ist für eine Nichtanpassung der Betriebsrenten nicht erforderlich. "Viele Firmen werden daher die Finanzkrise als Grund nutzen, um eine Anpassung zu umgehen", fürchtet Karlheinz Große vom Bundesverband der Betriebsrentner. Bereits in den vergangenen Jahren hätte es immer Firmen gegeben, die auf wirtschaftlich schwierige Rahmenbedingungen verwiesen haben, um nicht mehr zahlen zu müssen. Werden die Renten bei steigenden Preisen nicht erhöht, bekommen die Betriebrentner dies deutlich zu spüren.
(Quelle: Welt)
30 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte können ihr Bruttogehalt umwandeln. Auch ohne Zuzahlung vom Chef ist die Rendite beträchtlich
Für viele Arbeitnehmer beginnen die Tage des Zweifels. Wer eine Betriebsrente abgeschlossen hat, zahlt nicht selten ein Weihnachtsgeld in diesen Topf der Altersvorsorge ein. Manche Sparer aber wollen lieber das Zusatzgeld für Geschenke oder den Winterurlaub ausgeben. Sie müssten die Zahlungen in den kommenden Tagen stoppen. Es gibt jedoch noch eine dritte Gruppe – Arbeitnehmer, die sich noch gar nicht mit betrieblicher Vorsorge befasst haben. Für sie wird es erst recht Zeit, sich Gedanken zu machen, und zwar noch kurz vor Jahresende.
Im Vergleich zu anderen Produkten hat die betriebliche Altersvorsorge (BAV) einige Vorteile. Wegen der steuerlichen Förderung sind die Renditen oft attraktiver als anderswo. je nach der konkreten Ausgestaltung könnte die BAV sogar die Extremszenarien Hyperinflation oder Währungsreform überleben. Betriebsrenten gehören zur sogenannten zweiten Säule der Altersvorsorge. Als Ergänzung zur klassischen staatlichen Rente sind sie steuerlich privilegiert. 2002 beschloss die damalige rot-grüne Bundesregierung, dass jeder der hierzulande 30 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten das Anrecht hat, einen Teil seiner Bezüge für die betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Bei der Betriebsrente kann der Arbeitnehmer in diesem Jahr bis zu 4440 Euro aus seinem Gehalt steuer- und bis zu 2640 Euro sozialversicherungsfrei investieren. Das Geld fließt direkt aus dem Brutto, niemand muss schon einmal versteuertes Einkommen einsetzen. Und auch die Beiträge für die Renten- oder Krankenversicherung sinken. Daher ist oft von Entgeltumwandlung die Rede. Zwar müssen im Gegenzug die ausgezahlten Beträge versteuert werden und es fallen auf Betriebsrenten auch Sozialabgaben an. Allerdings dürfte der Steuersatz im Alter wesentlich niedriger sein als im aktiven Arbeitsleben. Außerdem werden für Rentner keine Beiträge für die Rentenversicherung fällig und privat krankenversicherte müssen im Alter gar keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Zudem wirkt die Steuerstundung während der Ansparphasen als Renditeturbo. „Aus einer Garantieverzinsung von 2,25 Prozent kann für die Sparer so rasch eine Rendite von 5,5 bis sechs Prozent herauskommen“, sagt Uwe Saßmannshausen von der Beratungsfirma Pension Solutions. „Sollte er Arbeitgeber noch etwas dazu tun, kann die Rendite sogar nach üppiger ausfallen.“
Zu zahlen ist der Chef allerding nicht verpflichtet Der Arbeitgeber gibt den Beschäftigten auch das Anlagevehikel der BAV und gegebenenfalls den Anbieter vor. Bei Neuabschlüssen sind die Direktversicherung oder die Pensionskassen am häufigsten. Diese Produkte funktionieren ähnlich wie eine Lebensversicherung. Garantiert wird eine Minimumverzinsung von aktuell 2,25 Prozent. Dazu kommt dann die Überschussbeteiligung, sollte der von der Firma beauftragte Versicherer das Geld seiner Kunden gut investiert haben. Der Vorteil gegenüber der privat abgeschlossenen Lebenspolice liegt darin, dass die eingezahlten Beträge aus dem Brutto kommen und die Unternehmen den Versicherern bessere Konditionen bei den oft hohen Kosten abtrotzen können.
Allerdings macht das auch den Nachteil der Produkte nicht wett. So investieren die Assekuranzen bis zu 90 Prozent ihrer Gelder in Zinspapiere. Auf einen plötzlich markanten Anstieg der Inflation sind die Versicherungsgesellschaften nur unzureichend vorbereitet. Eine bessere Inflationsabsicherung bietet die klassische Betriebsrente oder die Direktzusage des Unternehmens. Hier lagert die Firma die Pensionsverpflichtungen nicht an externe Geldverwalter aus, sondern versucht die Mittel selbst zu mehren. „Weil das ein Bilanzrisiko für die Firmen ist, wird diese Form der betrieblichen Altersvorsorge nicht mehr in der Breite angeboten“, sagt Saßmannshausen.
Um die Sicherheit muss sich kein Betriebsrentner sorgen. Bei den Versicherungslösungen springt im Zweifelsfall die Auffanggesellschaft Protektor ein, wird das Geld bei den Firmen gemehrt, kommt für den schlimmsten Fall der Pleite der Pensionssicherungsverein auf.